Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Feld Gesundheit

Die Bundesregierung kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Auskunft geben, ob und inwieweit es zu Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in sogenannten roten und gelben Gebieten kommen wird. Dies ist auf einen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zurückzuführen, der derzeit auf EU-Ebene beraten wird.

Details

Der Verordnungsvorschlag sieht unter anderem vor, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in roten Gebieten, in denen Grundwasserkörper durch Nitrat belastet sind, weiter eingeschränkt werden soll. In gelben Gebieten, in denen Grundwasserkörper durch Phosphat belastet sind, sollen die Vorgaben für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit hohem Risiko verschärft werden.

Die Bundesregierung unterstützt diese Ziele grundsätzlich, setzt sich aber für Nachbesserungen am Verordnungsentwurf ein. So fordert sie, dass Sonderkulturen wie Wein- und Obstbau von den Einschränkungen ausgenommen werden. Darüber hinaus soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die im Ökolandbau zugelassen sind, sowie von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko („low risk-PSM“) weiterhin erlaubt sein.

Ausblick

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission noch Änderungen erfahren wird. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist es daher noch unklar, welche Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in roten und gelben Gebieten gelten werden.

Folgen

Einige Landwirte befürchten, dass die geplanten Einschränkungen zu höheren Kosten und Ertragsausfällen führen könnten. Die Bundesregierung hat jedoch zugesichert, dass sie die betroffenen Betriebe unterstützen wird.

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