Aktive Fürsorgepflicht

[photopress:Arbeitsunfaehigkeit.jpeg,thumb,alignleft] (djd/pt). Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, belastet das Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Nach § 84 SGB IX, Absatz 2, hat der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Mit der zuständigen Interessenvertretung und mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person werden die Möglichkeiten des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements abgeklärt.

In großen Unternehmen können Personalabteilungen und Betriebsärzte auf vielfältige Weise unterstützend tätig sein. Mittlere und kleinere Unternehmen sind auf sich gestellt. Sie brauchen kompetente Partner, die ihnen zur Seite stehen. Eine frühe Kooperation mit Mondial Assistance erleichtert z.B. das schnelle Aufzeigen von Möglichkeiten und Leistungen, mit denen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Das interdisziplinäre Team aus Reha-Beratern und zertifizierten Disability-Managern steht den Arbeitgebern bundesweit zur Seite. Bei schwerer Erkrankung oder Verletzung leistet Mondial Assistance mit ihrem Partner rehacare konkrete Hilfe in allen Bereichen der Rehabilitation. Gesundheitliche Einschränkungen müssen so nicht zwangsweise zu beruflichen Konsequenzen führen. Infos unter: www.mondial.de und www.rehacare.net


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