Am liebsten schwören sich Brautpaaare seit eh und je in der warmen Jahreszeit den Bund fürs Leben. Wenn sie sich in Kirche oder Standesamt das „Ja“ zuhauchen, geschieht dies aus Liebe. Doch es geht auch um das liebe Geld, denn Änderungen etwa bei der Steuer oder bei Versicherungen stehen an.
Was passiert zum Beispiel nach der Hochzeit mit doppelt vorhandenen Versicherungen? Ein Sprecher vom Nürnberger Direktversicherer KarstadtQuelle Versicherungen rät: „Wenn zwei Hausratversicherungen bei unterschiedlichen Versicherern bestehen, kann man die Policen zum Termin des Zusammenzugs zusammenlegen.“
Eine Hausratversicherung gehört zur Standardausrüstung! Eine gute Auswahl für seine Hausrat-Versicherung kann nur der treffen, der die Risiken und die Kosten einer Neuanschaffung genau bestimmt. Ein guter Vergleich der verschiedenen Angebote lohnt sich!
Dabei bleibt die Police mit dem älteren Recht bestehen, der zweite Vertrag wird aufgelöst. Man sollte aber darauf achten, dass keine Unterversicherung droht.
Besitzt einer der beiden Brautleute bereits eine private Haftpflicht, so kann nach der Hochzeit der Ehepartner in den Vertrag eingeschlossen werden. Das gilt auch für Nichtverheiratete, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Besitzen beide Partner vor dem Zusammenziehen eine Haftpflicht, gilt dasselbe wie bei der Hausratversicherung: Den jüngeren Vertrag kann man aufheben. Die Versicherung, bei der die Police bleibt, sollte aber umgehend die Information über den (Ehe-)Partner erhalten, damit sie oder er in den Versicherungsschutz aufgenommen werden kann.
Quelle: djd
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