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Der sichere und schnelle Weg zur Domain

Ob einprägsam, kurz, etabliert oder mit bestehendem Traffic – jede Domain hat ihren eigenen Wert. Wir sorgen für eine reibungslose und sichere Übertragung, damit Sie Ihre neue Domain schnell nutzen können. Sichern Sie sich jetzt die perfekte Adresse für mehr Reichweite, Sichtbarkeit und Erfolg!

Häufige Fragen und Antworten

Unser Unternehmen ist seit 2005 in der Domainvermittlung tätig. Wir übernehmen jede Domain treuhänderisch. Erst, wenn die Zahlung sichergestellt ist, übertragen wir die Domain auf den Käufer und zahlen das Geld an den Verkäufer. Unsere Vorgehensweise hat eine Erfolgsquote von 100%.

Für die Zahlung erhalten Sie in Kürze eine E-Mail mit der Zahlungsaufforderung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese enthält alle relevanten Informationen.. Hier können Sie zwischen folgenden Optionen wählen: Kreditkarte, PayPal, Banküberweisung. Bitte geben Sie bei der Überweisung immer die Rechnungsnummer und/oder den Domainnamen an.

Bei uns zahlen Sie nur den einmaligen Kaufpreis – es gibt keine zusätzlichen oder versteckten Kosten.
Regelmäßige Domaingebühren (z. B. für die Verwaltung durch Ihren Provider) entstehen erst nach dem Domain-Transfer bei dem Anbieter Ihrer Wahl.

Sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist, können Sie den Auth-Code Ihrer Domain abrufen. Anschließend müssen Sie diesen Auth-Code Ihrem Provider übermitteln, damit dieser den Transfer der Domain einleiten kann. Bitte beachten Sie, dass der Ablauf je nach Domainendung unterschiedlich sein kann.

Alle Preise und Gebote werden als Nettopreise angeführt und verstehen sich zuzüglich / exklusive gegebenenfalls anwendbarer Umsatzsteuer (USt). EU-Kunden mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr./UID-Nr.) und ausländischen Nicht-EU-Kunden wird nur der Nettobetrag (Preis exkl. USt) verrechnet. Bei EU Kunden ohne gültige UID und österreichischen Kunden wird der Bruttobetrag (Preis inkl. USt) verrechnet.

Beispiele: Du hast deinen Firmensitz in Deutschland und eine gültige USt-IdNr(UID-Nr.)?
Dann wird dir der Nettobetrag (Preis exkl. USt.) verrechnet. Du hast deinen Sitz in Deutschland und keine gültige USt-IdNr(UID-Nr.)?
Dann wird dir der Nettobetrag zuzüglich 19 % USt. verrechnet. Du hast deinen Sitz in Österreich?
Dann wird dir wird der Nettobetrag zuzüglich 20 % USt. verrechnet.

Premium-Domains sind besonders wertvolle und begehrte Internetadressen, die aufgrund ihrer kurzen, prägnanten, leicht merkbaren oder markenfreundlichen Namen eine hohe Nachfrage haben. Diese Domains bestehen oft aus gängigen Wörtern, kurzen Buchstabenkombinationen oder beliebten Schlagwörtern, die im Zusammenhang mit bestimmten Branchen stehen. Aufgrund ihrer Attraktivität sind sie in der Regel teurer als normale Domains und können von Unternehmen oder Einzelpersonen genutzt werden, um ihre Online-Präsenz zu stärken und sich von der Konkurrenz abzuheben.

Kundenmeinungen

- 4,6

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Zwangspfand: Wer nimmt welche Verpackungen zurück?

[photopress:Pfand.jpg,full,alignleft](djd/pt). Wer kennt das nicht: In der Küche türmen sich die leeren Flaschen, Dosen und Getränkekartons. Beim letzten Abendessen haben Freunde noch einige Getränke mitgebracht. Welche Verpackung kommt nun wohin? Gelbe Tonne, Glascontainer oder zurück in den Supermarkt? Aber welches Geschäft nimmt welche Verpackung? Ab Mai soll alles einfacher werden. Dann gilt die neue Regelung mit einem bundesweit einheitlichen Pfandsystem. Die so genannten Insellösungen fallen weg, und jedes Geschäft muss pfandpflichtige Einwegverpackungen zurücknehmen – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden. Das klingt einfach, ist es aber nicht: Denn nicht jeder Händler muss alles zurücknehmen. Und: Noch mehr Getränke werden pfandpflichtig.
Bislang waren nur kohlensäurehaltige Getränke wie Wasser, Cola und Bier pfandpflichtig. Ab Mai gilt das Einwegpfand auch für Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure. Dazu gehören unter anderem Sportgetränke, Energy-Drinks, Kaffeegetränke und Alkopops. Wer die 25 Cent Pfand, die er künftig beim Kauf dieser Getränke zahlt, zurückhaben möchte, muss die Verpackungen wieder ins Geschäft bringen. Dabei ist es weiterhin ratsam, sich zu merken, wo welches Getränk gekauft wurde.

Nicht jedes Geschäft nimmt jede Verpackung

Die Supermärkte und Discounter müssen nur Verpackungen aus dem Material zurücknehmen, wie sie es auch selbst verkaufen. Das heißt: Wer keine Dosen oder Glasflaschen verkauft, muss auch keine zurücknehmen. Für Tankstellen und Kioske, die kleiner als 200 Quadratmeter sind, gilt eine weitere Sonderregelung: Sie brauchen nur die Getränkemarken zurückzunehmen, die sie verkaufen. Ein Kiosk, der nur Coca-Cola verkauft, muss keine Pepsi-Dosen annehmen.
Wer kein Buch darüber führen will, wo er welche Getränke gekauft hat, der greift zu Getränkekartons oder Mehrwegflaschen – und tut damit gleichzeitig etwas für die Umwelt. Getränkekartons sind grundsätzlich von der Pfandpflicht ausgenommen, weil sie ökologisch vorteilhaft sind. Wenn sie leer sind, kommen sie einfach in die Gelbe Tonne und werden wieder zu neuen Produkten recycelt.

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